Bundesweite Vertretung – außergerichtlich und vor Gericht

Arbeits­recht

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitsrecht ist selten nur eine Rechtsfrage. Es geht um Entscheidungen, die Teams, Rollen und Lebensläufe verändern. Wir bringen Struktur in konflikthafte Situationen, prüfen Handlungsspielräume und vertreten Ihre Interessen – in Verhandlungen ebenso wie vor dem Arbeitsgericht.

Unser Schwerpunkt liegt im Kündigungsrecht, bei Abmahnungen, Versetzungen und der Gestaltung tragfähiger Lösungen, wenn ein Arbeitsverhältnis unter Druck gerät.

Für wen

Beide Seiten.
Eine klare Strategie.

Unternehmen

Für Arbeitgeber

Personalentscheidungen brauchen eine belastbare Grundlage. Wir begleiten Unternehmen, wenn Arbeitsverhältnisse verändert, Konflikte geklärt oder rechtssicher beendet werden sollen. Dabei denken wir nicht nur an den einzelnen Fall, sondern auch an die Auswirkungen auf Organisation, Führung und Betriebsfrieden.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, Änderungskündigungen, der Vorbereitung und Formulierung von Abmahnungen, der rechtssicheren Ausübung des Weisungsrechts sowie bei Versetzungen. Auch bei der Kommunikation mit dem Betriebsrat, in Vergleichsverhandlungen und in Kündigungsschutzverfahren vertreten wir Ihre Position mit klarer Strategie.

Beschäftigte

Für Arbeitnehmer

Wenn sich die Spielregeln im Job ändern, sollte Ihre Position klar sein. Eine Kündigung, Abmahnung oder Versetzung kann weitreichende Folgen haben – rechtlich, beruflich und persönlich. Wir prüfen nicht nur, was zulässig ist, sondern auch, welcher Schritt für Sie sinnvoll ist.

Wir vertreten Sie bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, gegen unberechtigte Abmahnungen und bei streitigen Versetzungen. Ebenso beraten wir zu Aufhebungsverträgen, Abfindungen, Zeugnisfragen und zu Ansprüchen aus dem laufenden Arbeitsverhältnis. Ziel ist eine Lösung, die Ihre Rechte schützt und Ihre nächsten beruflichen Optionen im Blick behält.

Unterschreiben Sie nichts,bevor wir es geprüft haben.

Themen

  • 01Kündigung & Kündigungsschutzklage

    Bei Kündigungen sind Fristen, Formvorschriften und die Begründung häufig entscheidend. Für Arbeitgeber besteht das Risiko einer unwirksamen Kündigung, etwa wegen fehlerhafter Sozialauswahl oder unzureichender Dokumentation. Arbeitnehmer müssen insbesondere die kurze Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beachten. Streit entsteht oft auch über die Weiterbeschäftigung, Annahmeverzug und eine mögliche Abfindung.

  • 02Abmahnung

    Eine Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret beschreiben und klar erkennen lassen, welche Konsequenzen bei einer Wiederholung drohen. Pauschale Vorwürfe oder unzutreffende Tatsachen können sie angreifbar machen. Arbeitgeber sollten Pflichtverstöße nachvollziehbar dokumentieren; Arbeitnehmer sollten prüfen, ob Darstellung und rechtliche Bewertung zutreffen und ob eine Gegendarstellung sinnvoll ist.

  • 03Versetzung & Weisungsrecht

    Das Weisungsrecht erlaubt nicht jede Änderung von Tätigkeit, Arbeitsort oder Arbeitszeit. Maßgeblich sind insbesondere Arbeitsvertrag, tarifliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen und die Zumutbarkeit im Einzelfall. Arbeitgeber müssen ihre Entscheidung sorgfältig abwägen; Arbeitnehmer sollten prüfen, ob die Weisung vom Vertrag gedeckt ist oder ihre Interessen unverhältnismäßig beeinträchtigt.

  • 04Änderungskündigung

    Bei einer Änderungskündigung wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet und zugleich eine Fortsetzung zu geänderten Bedingungen angeboten. Kritisch sind die Erforderlichkeit der Änderung, die Verhältnismäßigkeit und kurze Reaktionsfristen. Arbeitnehmer können das Angebot ablehnen, annehmen oder unter Vorbehalt annehmen. Arbeitgeber müssen darlegen können, warum mildere Maßnahmen nicht ausreichen.

  • 05Aufhebungsvertrag & Abfindung

    Ein Aufhebungsvertrag kann eine einvernehmliche und planbare Trennung ermöglichen, birgt aber erhebliche Risiken. Relevant sind Abfindung, Resturlaub, Freistellung, Arbeitszeugnis, Wettbewerbsverbote sowie mögliche Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Sozialversicherung. Vor Unterzeichnung sollten beide Seiten die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen klären. Zeitdruck ist regelmäßig kein guter Entscheidungsmaßstab.

  • 06Arbeitszeugnis

    Ein Arbeitszeugnis muss wahr, vollständig und wohlwollend formuliert sein. In der Praxis führen vor allem Leistungs- und Führungsbewertung, versteckte Negativformulierungen sowie fehlende Tätigkeiten zu Konflikten. Arbeitgeber sollten eine konsistente, nachvollziehbare Bewertung wählen. Arbeitnehmer sollten kontrollieren, ob Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Leistung zutreffend sowie für berufliche Bewerbungen angemessen dargestellt sind.

  • 07Betriebsrat

    Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist bei vielen personellen und organisatorischen Maßnahmen rechtlich bedeutsam. Fehlerhafte oder verspätete Beteiligung kann Verfahren verzögern und rechtliche Risiken schaffen. Häufige Konfliktfelder sind Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, Arbeitszeit und technische Überwachung. Beide Seiten profitieren von klaren Abläufen, vollständigen Informationen und einer frühzeitigen Abstimmung.

  • 08Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis

    Offene Ansprüche betreffen häufig Vergütung, Überstunden, Urlaub, Boni, Provisionen oder Schadensersatz. Entscheidend sind die vertragliche Grundlage, Arbeitszeiterfassung, Nachweise und tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen. Arbeitgeber sollten Abrechnungen und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren. Arbeitnehmer sollten Ansprüche zeitnah prüfen und geltend machen, da sie andernfalls verfallen können.

Häufige Fragen

Kurz gefragt.
Klar beantwortet.

Welche Frist gilt nach einer Kündigung?

Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – auch wenn erhebliche rechtliche Zweifel bestehen. Entscheidend ist der tatsächliche Zugang, nicht das Datum auf dem Schreiben. Arbeitgeber sollten Zugang und Inhalt der Kündigung beweissicher dokumentieren. Arbeitnehmer sollten unverzüglich prüfen lassen, ob die Kündigung formwirksam ist, ob Kündigungsschutz besteht und ob besondere Schutzvorschriften gelten.

Wann ist eine Abmahnung wirksam?

Eine Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret beschreiben: Zeitpunkt, Ort, Pflichtverletzung und die künftig erwartete Vertragstreue. Außerdem muss sie deutlich machen, dass bei einer Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen. Pauschale Vorwürfe reichen regelmäßig nicht aus. Arbeitgeber sollten den Sachverhalt sorgfältig aufklären und dokumentieren. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob die Vorwürfe zutreffen, verhältnismäßig sind und ob eine schriftliche Gegendarstellung oder die Entfernung aus der Personalakte in Betracht kommt.

Darf der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

Eine Kündigung während einer Erkrankung ist nicht automatisch unwirksam. Soweit das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, setzt sie regelmäßig eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine Interessenabwägung voraus. Vor einer personenbedingten Kündigung kann insbesondere ein betriebliches Eingliederungsmanagement relevant sein. Arbeitgeber sollten Fehlzeiten, Belastungen und mögliche mildere Maßnahmen nachvollziehbar prüfen. Arbeitnehmer sollten Zugang, Begründung und Fristen einer Kündigung kurzfristig rechtlich prüfen lassen.

Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?

Überstunden sind nur zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen, wenn sie angeordnet, gebilligt, geduldet oder objektiv erforderlich waren. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und die betriebliche Praxis. Eine allgemeine Vertragsklausel, wonach sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten seien, ist häufig unwirksam, wenn ihr Umfang nicht klar begrenzt ist. Arbeitnehmer sollten Arbeitszeiten und Anordnungen dokumentieren. Arbeitgeber sollten klare Regelungen zu Genehmigung, Erfassung und Ausgleich von Mehrarbeit schaffen.

Besteht ein Anspruch auf Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es bei einer Kündigung grundsätzlich nicht. Abfindungen entstehen häufig durch Vergleich in einem Kündigungsschutzverfahren, durch Sozialplan, vertragliche Vereinbarung oder ein Angebot nach § 1a KSchG. Ihre Höhe hängt unter anderem von Prozessrisiken, Beschäftigungsdauer, Verdienst, Kündigungsgrund und Verhandlungsposition ab. Vor einer Einigung sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen, welche offenen Ansprüche bestehen und welche Auswirkungen die Vereinbarung insbesondere auf Arbeitslosengeld, Steuern und Sozialversicherung haben kann.

Kann ein Aufhebungsvertrag sofort unterschrieben werden?

Ein Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden, hat aber oft weitreichende Folgen. Er kann insbesondere Abfindung, Freistellung, Urlaub, Bonus, Arbeitszeugnis, Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbote regeln. Für Arbeitnehmer besteht zudem das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Arbeitgeber müssen darauf achten, keinen unzulässigen Druck auszuüben; Arbeitnehmer sollten sich nicht zu einer sofortigen Unterschrift drängen lassen. Vor Unterzeichnung sollten beide Seiten die rechtlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen klären.

Darf der Arbeitgeber Arbeitsort, Aufgaben oder Arbeitszeit ändern?

Das Weisungsrecht erlaubt dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen, soweit diese Punkte nicht bereits durch Vertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz festgelegt sind (§ 106 GewO). Jede Weisung muss nach billigem Ermessen erfolgen; die Interessen beider Seiten sind abzuwägen. Eine dauerhafte Versetzung, eine erhebliche Änderung der Tätigkeit oder eine weitreichende Änderung der Arbeitszeit kann daher unzulässig sein. Arbeitgeber sollten die vertragliche Grundlage und persönliche Belange berücksichtigen. Arbeitnehmer sollten Weisungen nicht vorschnell verweigern, sondern deren Reichweite prüfen lassen.

Was ist bei Urlaub, Resturlaub und Verfall zu beachten?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche regelmäßig 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Urlaub soll grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden; ein Übertrag in das Folgejahr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für den Verfall von Urlaub ist wesentlich, ob der Arbeitgeber Beschäftigte konkret und rechtzeitig auf Resturlaub, Verfallsfristen und die Möglichkeit zur Inanspruchnahme hingewiesen hat. Bei längerer Krankheit gelten besondere Übertragungsregeln. Arbeitgeber sollten Urlaubsstände sauber führen und Hinweise nachweisbar erteilen. Arbeitnehmer sollten Resturlaub und entsprechende Mitteilungen rechtzeitig prüfen.

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