Bundesweite Vertretung – außergerichtlich und vor Gericht

Zivilrecht

Für Privatpersonen und Unternehmen

Zivilrecht betrifft den Alltag. Ein Kauf, ein Vertrag, eine Wohnung, eine Handwerkerleistung oder ein Schaden: Wo unterschiedliche Auffassungen über Rechte, Pflichten oder Geldforderungen entstehen, kann rechtliche Klärung notwendig werden.

Die Kanzlei berät und vertritt bei zivilrechtlichen Fragestellungen mit einem klaren Blick für die wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Im Vordergrund stehen eine verständliche Einschätzung der Rechtslage, eine konsequente außergerichtliche Interessenvertretung und – wenn erforderlich – die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor Gericht.

Ob es um einen mangelhaften Gebrauchtwagen, einen nicht gelieferten Wohnzimmerschrank, Konflikte rund um die Mietwohnung oder Schwierigkeiten bei einer Bau- oder Handwerkerleistung geht: Entscheidend sind häufig die Vertragsunterlagen, die Kommunikation zwischen den Beteiligten und eine rechtzeitige Sicherung von Beweisen. Gerade bei Bau- und Werkverträgen ist die Abgrenzung der vertraglich geschuldeten Leistung sowie der Umgang mit Mängeln, Abnahme und Vergütung zentral.

Unterschriebener Vertrag mit Füllfederhalter und Autoschlüssel auf einem Schreibtisch, im Hintergrund Bücher und eine Waage

Zivilrecht

Typische Themen im Zivilrecht

  • Kaufrecht und Verbraucherverträge

    Mängel an Fahrzeugen, Möbeln, Elektrogeräten oder sonstigen Waren; Lieferung und Zahlung; Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Widerruf und Schadensersatz. Kaufrechtliche Streitigkeiten reichen von beweglichen Gegenständen bis zu Immobilienkäufen und betreffen regelmäßig die Frage, ob ein Sachmangel vorliegt und welche Rechte daraus folgen.

  • Mietrecht und Wohnen

    Mietmängel, Mietminderung, Betriebskosten, Kaution, Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen sowie Ansprüche bei Rückgabe der Wohnung. Zu den klassischen mietvertraglichen Streitpunkten gehören auch Miete, Nebenkosten, Instandhaltung und Mängelgewährleistung.

  • Privates Baurecht und Werkvertragsrecht

    Baumängel, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, Handwerkerleistungen, Abnahme, Werklohn, Nachträge, Mängelbeseitigung und Schadensersatz. Das private Baurecht umfasst unter anderem Bau-, Verbraucherbau-, Architekten-, Ingenieur- und Bauträgerverträge.

  • Vertragsrecht im Allgemeinen

    Prüfung, Gestaltung und Abwicklung von Verträgen; Leistungsstörungen, Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Verjährung und Vertragsauslegung. Zivilrechtliche Konflikte entstehen typischerweise zwischen rechtlich gleichgeordneten Beteiligten aus Verträgen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen.

  • Zahlungsansprüche und Forderungseinzug

    Offene Rechnungen, Mahnungen, Verzug, Ratenzahlungsvereinbarungen, gerichtliches Mahnverfahren, Klage und Zwangsvollstreckung. Für unbestrittene Zahlungsforderungen kann das Mahnverfahren ein geeigneter Weg sein, um einen Vollstreckungstitel zu erlangen.

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  • Schadensersatz und Verkehrsunfälle

    Sachschäden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haftungsquoten, Mitverschulden und die Korrespondenz mit Versicherern. Verkehrsunfälle und Schadensersatzansprüche sind typische Fallgruppen des Zivilrechts.

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  • Nachbarrecht und Eigentum

    Konflikte über Grundstücksgrenzen, Lärm, Bepflanzung, Überbau, Zufahrt, Beeinträchtigungen und Ausgleichsansprüche. Nachbarstreitigkeiten sind häufig von der räumlichen Nähe der Beteiligten und einer hohen persönlichen Belastung geprägt.

  • Wohnungseigentumsrecht

    Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, mit der Verwaltung oder über Rechte und Pflichten rund um das gemeinschaftliche Eigentum. Das Wohnungseigentumsrecht wird auch in der gerichtlichen Sachgebietssystematik als eigenständiger Bereich geführt.

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