Soldatenrecht
Für Soldatinnen und Soldaten
Soldatenrecht erfordert rechtliche Präzision und ein fundiertes Verständnis militärischer Abläufe. Die Beratung beruht auf langjähriger Zugehörigkeit zur Bundeswehr und besonderer Personalführungserfahrung: zuletzt als Leiter einer S1-Abteilung / Personalabteilung eines Fallschirmjägerregiments. Wir kennen die Perspektiven von Soldatinnen und Soldaten ebenso wie die organisatorischen Anforderungen der militärischen Personalführung.
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die Begleitung in Disziplinarverfahren – von der ersten Anhörung und den Ermittlungen bis zur Vertretung im gerichtlichen Verfahren. Das Wehrdisziplinarrecht reicht von einfachen Disziplinarmaßnahmen bis zu Maßnahmen des gerichtlichen Disziplinarverfahrens, etwa Beförderungsverbot, Dienstgradherabsetzung oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
Wir beraten und vertreten Soldatinnen und Soldaten zudem bei dienstrechtlichen Entscheidungen, insbesondere im Beschwerdeverfahren, bei Personalmaßnahmen sowie in Fragen der dienstlichen Beurteilung, Verwendung, Beförderung, Versetzung und Entlassung. Unser Anspruch ist eine engagierte, diskrete und realistische Interessenvertretung mit Blick auf die persönlichen und beruflichen Folgen jeder Entscheidung.
Der erste Schritt zu Ihrer Lösung
Schildern Sie uns
Ihren Fall.